Personalkontrollen im Gastgewerbe gehören sowohl in Deutschland als auch in Österreich zur betrieblichen Realität jedes Hotel- und Restaurantbetreibers. Die Kontrollorgane – in Deutschland vertreten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, in Österreich durch die Finanzpolizei des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) – prüfen Betriebe im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe regelmäßig und meist unangekündigt. Insbesondere wenn Hoteliers und Gastronomen zur Absicherung ihres laufenden Betriebs auf motiviertes Personal aus dem europäischen Ausland setzen, ist eine lückenlose Dokumentation unverzichtbar.
Viele Betriebsleiter empfinden behördliche Überprüfungen als enorme Stresssituation. Dabei lässt sich jedes rechtliche Risiko mit klar strukturierten Abläufen und einer sauberen Vorbereitung vollständig ausschließen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, worauf Prüfer bei Personalkontrollen im Gastgewerbe besonders achten, welche landesspezifischen Vorgaben in Deutschland und Österreich gelten und wie Sie mit 3 praxiserprobten Schritten jederzeit 100 % rechtssicher aufgestellt bleiben.
Warum Personalkontrollen im Gastgewerbe so streng ausfallen
Das Gastgewerbe gilt im gesamten deutschsprachigen Raum als personalintensive Branche mit hoher Bargeld- und Schichtfrequenz. Aus diesem Grund unterliegt die Hotellerie und Gastronomie einer gesetzlich verankerten, besonderen Prüfdichte. Die Behörden konzentrieren sich bei Vor-Ort-Prüfungen im laufenden Küchen- und Servicebetrieb vor allem auf folgende Kernbereiche:
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes: Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenlöhne und korrekte Zuschlagsberechnung.
- Dokumentation der Arbeitszeiten: Zeitnahe und minutengenaue Erfassung von Arbeitsbeginn, Pausenzeiten und Arbeitsende.
- Rechtmäßigkeit der Beschäftigung: Überprüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger der Europäischen Union sowie die ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldung.
Wer bei unangekündigten Kontrollen alle Personalunterlagen griffbereit vorlegen kann, vermeidet zeitraubende Nachprüfungen und empfindliche Bußgelder.


